Organspenderegister verzeichnet rund 150.000 Einträge

Wie das Bundesgesundheitsministerium bekanntgab, registrierten sich zwischen dem Start am 18. März 2024 und dem 21. August 2024 fast 147.822 Personen – etwa 0,2% der eintragsberechtigten Bürger – im zentralen Onlineregister zu Organspenden (www.organspende-register.de). Das Organspenderegister ist Bestandteil eines im Jahr 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das dazu beitragen soll, die Spendenbereitschaft für Organe zu erleichtern. Seit Juli 2024 sind die Transplantationszentren verpflichtet, das Onlineregister dahingehend abzufragen, ob ein Verstorbener dort seine Entscheidung zur Organspende hinterlegt hat.

Personen ab 16 Jahren ist es innerhalb des Registers möglich, zu dokumentieren, ob sie nach ihrem Tod eine Organspende erlauben oder ob sie das ausdrücklich nicht möchten. Der Eintrag ist freiwillig und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, Voraussetzung ist aktuell noch ein Personalausweis mit Onlinefunktion. Von den fast 150.000 Einträgen sprachen sich lediglich 5,6% der Nutzer gegen eine Organspende aus. Es ist geplant, den Zugang zukünftig auch über die GesundheitsID der Krankenkassen zu ermöglichen, die AOK ermöglicht ihren Versicherten bereits einen Eintrag in das Register über die App „AOK Mein Leben“.