Krankenversicherungen informieren Versicherte bezüglich Opt-out-Verfahren bei der ePA

Die gesetzlichen Krankenversicherungen werden ab dem 15. Januar 2025 allen Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitstellen, wenn die Versicherten nicht mit dem sogenannten Opt-out-Verfahren widersprochen haben, dass der Gesetzgeber vorschreibt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen über die Einführung der ePA und diese Widerspruchsmöglichkeit informieren. Die ersten Kassen haben jetzt begonnen, ihre Mitglieder anzuschreiben. Erhält ein Versicherter diese Information, hat er sechs Wochen Zeit, dem Anlegen seiner ePA zu widersprechen. Ein Widerruf kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da die ePA die Akte der Versicherten ist und diese entscheiden, ob sie die ePA nutzen wollen und auch, welche Daten dort gespeichert werden dürfen. Zudem besteht für jeden Versicherten die Möglichkeit, einzelne Dokumente oder Informationen nicht anzeigen zu lassen bzw. festzulegen, welcher Arzt oder welche Apotheke die ePa nutzen darf – oder eben nicht. Diese Zugriffsrechte können die Versicherten über die ePA-App oder die Ombudsstelle ihrer Krankenversicherung festlegen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht nur dazu verpflichtet, die Versicherten über das Opt-out-Verfahren zu informieren, sondern auch über die Funktionsweise, die Nutzungsmöglichkeiten sowie die in der ePA erfolgte Datenverarbeitung und den Datenschutz, da sie der Ansprechpartner bei allen Fragen zur ePA sind.

Ärzte und Psychotherapeuten, aber auch Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, zum Beispiel Befundberichte und eArztbriefe. Arzneimittel, die Ärzte elektronisch verordnen, fließen automatisch ein, später folgt der Medikationsplan. Allerdings haben Praxen noch etwas Zeit beim Thema ePA: Zunächst starten Ärzte und Psychotherapeuten nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin strebt das BMG den 15. Februar 2025 an.