KBV: Ab 30. Juni 2024 muss der Empfang elektronischer Arztbriefe möglich sein

Die KBV erinnert aktuell daran, dass Praxen spätestens ab dem 30. Juni 2024 in der Lage sein müssen, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) zu empfangen. Die gesetzliche Vorgabe ist Bestandteil des im März 2024 in Kraft getretenen Digital-Gesetzes, dessen Richtlinie zum eArztbrief aktuell angepasst wurde. Nach der Richtlinie müssen die eArztbriefe zumindest die Versichertendaten enthalten, die auch beim Ersatzverfahren erhoben werden. Diese sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Kostenträgerkennung, Versichertenart, Postleitzahl des Wohnortes und Krankenversichertennummer. Diese Angaben, die durch die Praxissoftware automatisch hinzugefügt werden, erlauben es, den eArztbrief dem richtigen Patienten zuzuordnen. Für neue Patienten kann mittels dieser Angaben leicht eine neue Patientenkartei angelegt werden. Das eArztbrief-Modul ist bereits jetzt verpflichtend: Die TI-Pauschale für Praxen, die nicht über das Modul verfügen, wird ansonsten um 50% gekürzt – sofern der Softwareanbieter das Modul bereitstellt. Weitere Informationen zum eArztbrief stellt die KBV auf ihrer Internetseite bereit.