Gematik: Konkrete Informationen zur ePA beim Medikationsplan und zur Weitergabe der Gesundheitsdaten

Mitte August 2024 hat die Gematik nähere Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht, die ab Mitte des Jahres 2025 in einer neuen Ausbaustufe verfügbar sein soll und die insbesondere einen digitalen Medikationsplan enthalten wird. Dieser soll Ärzten die Behandlung der Patienten erleichtern und den Patienten mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung bringen. Zudem soll es ab Mitte des Jahres 2025 möglich sein, Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weiterzuleiten. Falls die Patienten keine elektronische Gesundheitskarte nutzen möchten, müssen sie aktiv bei ihrer Krankenversicherung widersprechen.

Digitaler Medikationsplan

Ab Januar 2025 kann bereits die Medikationsliste eingegeben, die die Grundlage für den ab Sommer 2025 verfügbaren digitalen Medikationsplan darstellt. Wechselwirkungen der Medikamente können so frühzeitig erkannt und vermieden werden. Sobald dieser ab dem Sommer 2025 in der ePA verankert ist, können Informationen wie beispielsweise der Grund für die Verordnung und ergänzende Hinweise zur Einnahme hinterlegt werden. Diese können beispielsweise Schemata zur Darstellung komplexer Dosierungen, Hinweise auf Allergien oder Unverträglichkeiten oder die Körpergroße bzw. das Gewicht eines Patienten sein.

Weitergabe der Gesundheitsdaten an die medizinische Forschung

Um die Gesundheitsdaten wie geplant ab dem Spätsommer 2025 über die Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut in pseudonymisierter Form an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weiterzuleiten, werden einige technische Anforderungen an die Anbieter gestellt, die die Gematik zusammengefasst und ebenfalls veröffentlicht hat. Sobald diese Funktion zur Verfügung steht, ist es möglich, Gesundheitsdaten – insbesondere zu chronischen Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herzerkrankungen – für die medizinische Forschung zu nutzen. Zudem können die Daten für weiter Zwecke – wie beispielsweise zur Medikamentenentwicklung oder zur Information des Öffentlichen Gesundheitsdienst – genutzt werden.