Entwurf des Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit

Das Bundesgesundheitsministerium hat seinen Entwurf zum Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (GDAG) vorgelegt. Der Entwurf definiert den Umbau der bisherigen Gesellschaft für Telematik (Gematik), damit diese deutlich mehr Kompetenzen erhält und hoheitliche Aufgaben übernehmen kann. So soll sie zukünftig auch eine Rolle bei der Zertifizierung der Praxisverwaltungssysteme spielen, deren Regulation ebenfalls in der Gesetzesvorlage vorgesehen ist.

Für Arztpraxen soll es demnach in Zukunft erleichtert werden, zwischen den Praxisverwaltungssystemen (PVS) zu wechseln, und sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz, falls der Wechsel Kosten verursacht. Durch die neue Rolle bei der Zertifizierung soll erreicht werden, dass die Nutzerfreundlichkeit, die Leistungsfähigkeit und die Kommunikation der PVS sich verbessert. Hersteller, die den Kriterien nicht entsprechen erhalten kein Zertifikat. Zudem soll die Agentur befähigt werden, Bußgelder gegen Anbieter von Diensten der Telematikinfrastruktur zu verhängen, falls diese den verbindlichen Anweisungen der Agentur nicht folgen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird zukünftig eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, über die die Arztpraxen automatisch die für die Abrechnung notwendigen Daten abrufen können – bisher müssen diese manuell auf einer webbasierten Plattform abgerufen werden.

Längerfristig vorgesehen sind konzeptionelle Weiterentwicklungen der elektronischen Patientenakte (ePA) zur sicheren Verarbeitung strukturierte Gesundheitsdaten sowie die Implementation einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der ePA. Die Entwicklung und die Bereitstellung der digitalen Anwendungen sollen zukünftig weiterhin durch die Gematik gesteuert werden.