Ab dem 1. Januar 2020 stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Formtexte nicht mehr in Papierform zur Verfügung. Die Texte sind ab diesem Zeitpunkt ausschließlich im PDF-Format verfügbar. Somit müssen die Ärzte die Vordrucke nicht mehr lagern und es steht ihnen immer eine jeweils aktuelle Vordruckversion zur Verfügung.Die PDF-Dokumente können bereits jetzt über die Internetseite der DGUV www.dguv.de/formtexte/aerzte/index.jsp abgerufen bzw. in die Praxissoftware übernommen werden. Auch die Rechnungsvordrucke F 9990, F 9992 und F 9994 werden nicht mehr gedruckt, da die Abrechnungen auch in Form einer Privatrechnung erfolgen können.