Ärztetag: Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen wird eingeschränkt

Der 128. Deutsche Ärztetag, der vom 7. bis zum 10. Mai 2024 in Mainz stattfand, hat einer vollständig überarbeiteten (Muster-)Fortbildungsordnung (MFBO) für Ärztinnen und Ärzte zugestimmt. Zukünftig wird es strengere Regelungen für das Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen geben. Die bisherige Fassung der MFBO genügt nicht mehr, um dauerhaft die Neutralität und die Transparenz der Fortbildungen sicherzustellen – dies soll sich mit der neuen Fassung ändern. Die allgemeine Formulierung, dass die Fortbildungsinhalte frei von wirtschaftlichen Interessen sein müssen, sei vor allem in der Interpretation einiger erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte zu allgemein. Es müsse zum Schutz der Patienten ausgeschlossen werden, dass die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen die Ärztinnen und Ärzte in ihrer Behandlung beeinflusst und diese nicht mehr allein an medizinischen Kriterien ausgerichtet wird.

So lautet die neue Formulierung des MFBO nun: „Die Fortbildungsmaßnahme muss die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen wahren und diese darf nicht zugunsten wirtschaftlicher Interessen beeinflusst werden. Dies setzt insbesondere voraus, dass die Fortbildungsmaßnahme weder direkt noch indirekt darauf abzielt oder in Kauf nimmt, medizinische Entscheidungen der Teilnehmenden aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Anbietenden, Mitwirkenden oder Dritter zu beeinflussen.“ Zudem ist es zukünftig erforderlich, dass in solchen Fortbildungen die vorhandene Evidenz, insbesondere die Nutzenbewertung, durch unabhängige Institute (z. B. das IQWiG) sowie durch Leitlinien (z. B. der AWMF) dargestellt werden muss. Die neue Regelung wird nach ihrer Umsetzung durch die einzelnen Ärztekammern der Länder zu verbindlichem Recht.